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Bei uns (Art RS im 08/09) wurden diese immer eingehalten. Wenn es sein musste, durften wir erst später abtreten. Ausserdem war es verboten am Freitag Abend einen Ausgang zu haben.
Edit: Bei unserer DHU wurde dies auch so gesagt, jedoch nicht kontrolliert.
Bei uns wurde an der DHU RS befohlen, nicht mit dem Auto einzurücken. Sonst immer eingehalten, bis auf die oben genannten Beispielen, bei denen wir entsprechend Massnahmen getroffen haben, dass nicht mit dem Auto abgetreten wurde.
Grundsätzlich sind die sechs Stunden verbindlich. In den Ausbildungsdiensten (Höh Uof LG, UOS, OS, etc.) werden diese in den meisten Fällen (Ausnahmen gem. Supergau) eingehalten.
Wer auf die sechs Stunden verzichten muss: Das gesamte Höh Kader. (Okay, wenn man selten bis in die frühen Morgenstunden sieht: Four... ) Dem entsprechend ist es intelligent in der RS oder dem WK nicht mit dem Auto einzurücken. Kenne die Situation selbst, und hätte ich nicht solch intelligenten Anfahrtswege in den WK würde ich mit dem Zug gehen... :S (RS war ich bis auf zwei Ausnahmen immer mit dem Zug unterwegs!)