RS ohne WK ?

Samsam

Neuer Benutzer
27. Okt. 2013
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Hoi zäme

Ich habe eine Frage..

Ich spiele mit dem Gedanken di RS zu machen. Nun ist es aber so, dass ich in Kürze nach England ziehen werde und somit dann als Auslandschweizerin gelte. Wenn ich nun die RS mache muss ich dann auch als Auslandschweizerin die WKs machen. Es wäre doch recht umständlich...

Dies ist wohl auch der entscheidende Faktor von dem es abhängt.

Ich bedanke mich schon im Vorraus für die Antworten.

Liebe Grüsse

 
Gemäss dem Angaben auf der Internetseite

Startseite > Mein Militärdienst > Frauen in der Armee > Rechtliche Grundlagen > Auslandschweizern und Doppelbürgern

Heisst es:

Wer einen Dienst wegen Auslandurlaub oder Verschiebung des WK nicht leisten kann, entrichtet die WPE für das Jahr, in dem er keinen Dienst geleistet hat (weibliche Armee-Angehörige sind von dieser Massnahme nicht betroffen).

Dementsprechend werden meiner Interpretation nach zwar WK fällig aber da Sie eine Frau sind, hat es keine finanziellen Konsequenzen.

 
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Gem Art 59 der Bundesverfassung:

Auslandschweizer

Als Auslandschweizer gelten Schweizer, die nicht auf schweizerischem Staatsgebiet Wohnsitz haben und auch nicht dort arbeiten. Nicht als Wohnsitz gilt der Aufenthalt an einem Ort in der Schweiz, um dort eine Schule zu besuchen (siehe Artikel 26 Schweizerisches Zivilgesetzbuch [ZGB]). Junge Auslandschweizer sind nicht militärdienstpflichtig und werden somit nicht zur Rekrutierung aufgeboten. Diese Personen sind in Friedenszeiten nicht wehrpflichtig. Sie können freiwillig die Rekrutenschule absolvieren, wenn sie rechtzeitig ein entsprechendes Gesuch einreichen. Für Auskünfte und für die Entgegennahme von Anmeldungen ist das Führungsgrundgebiet 1 (FGG 1) zuständig.

Die Bewerbung eines Auslandschweizers – oder einer Auslandschweizerin – kann nur berücksichtigt werden, wenn er nicht auch die Staatsangehörigkeit des Wohnsitzstaats besitzt (ausser wenn zwischen den beiden Staaten eine Vereinbarung besteht, die das Gegenteil vorsieht) und wenn er über genügende Kenntnisse einer Schweizer Landessprache verfügt.

Die Rekrutierung findet für Auslandschweizer kurz vor der RS in Sumiswald, Lausanne oder auf dem Monte Ceneri statt. Die Kosten für die Anreise zur Rekrutierung und die Rückkehr nach Hause nach Abschluss der RS werden vom Bund übernommen. Falls der Auslandschweizer jedoch an seinen Wohnsitz zurückkehren möchte, bevor er in die RS einrückt, wird er für seine zusätzlichen Reisekosten nicht entschädigt. Bleibt er zwischen der Rekrutierung und dem Beginn der RS in der Schweiz, muss er Unterkunft und Verpflegung selbst organisieren und bezahlen.

In der RS hat der Auslandschweizer die gleichen Rechte und Pflichten wie seine Kameraden, die in der Schweiz wohnhaft sind. Er erhält Sold und Erwerbsersatz (Fr. 4.– beziehungsweise Fr. 62.– pro Tag). Sobald die RS abgeschlossen ist, kehrt er ins Ausland zurück, nachdem er seine militärische Ausrüstung wieder abgegeben hat. Er erhält Auslandurlaub und ist nicht mehr wehrpflichtig, solange er sich nicht in der Schweiz niederlässt. Falls er hingegen nach Abschluss der RS beschliesst, in der Schweiz zu bleiben, ist er uneingeschränkt wehrpflichtig.

Ich interpretiere dies in dem Falle so, das du die RS machen wirst und dann einen Auslandsurlaub beanträgst. Du wirst jedoch sobald du wieder in der Schweiz deinen Wohnsitz hast, die WK's leisten müssen.

Als Alternative empfehle ich dir sonst die Durchdiener RS

Hier zwei Links wo noch div Infos stehn:

http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/fda/gesetzliche/militaerdienstpflicht.html

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/201303030000/101.pdf

Gruss

ps. das nächste mal vlt Google fragen, der weis auch viel :p

 
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Hallo Samsam,

Wenn Du die RS machen möchtest, dann mach das doch. Es wird sicherlich eine interessante Erfahrung.

Sobald Du dienstpflichtig (also für die RS unterschrieben hast) bist, musst Du, wenn Du länger als 12 Monate ins Ausland gehst, Auslandsurlaub beantragen, damit Du Dich dann auch in der Schweiz abmelden kannst.

http://www.amz.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/amz/de/militaer/pflichten_ausserdienst/auslandaufenthalt.html#subtitle-content-internet-sicherheitsdirektion-amz-de-militaer-pflichten_ausserdienst-auslandaufenthalt-jcr-content-contentPar-textimage_3

Wenn Du den Auslandsurlaub erteilt bekommst, musst Du deine Ausrüstung inklusive Gewehr im Zeughaus abgeben und bist dann vom Dienst und der Schiesspflicht befreit.

Solltest Du dann wieder in die Schweiz zurückziehen, bevor Du das Alter der Entlassung erreicht hast, wirst Du wieder deine Ausrüstung fassen und in eine Formation eingeteilt werden, um dort bis zur Entlassung Dienst zu leisten.

Falls Du fragen hast, kannst Du gerne auf mich zurückkommen, da ich selbst seit fünf Jahren im Ausland wohne, jedoch meinen Dienst dennoch geleistet habe und ein Studienkollege von mir, hat das ganze mittels Auslandsurlaub gelöst.

Gruss Feli

 
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Ich weiss, dass es möglich ist, aber nicht wie man dafür vorgehen muss.

 
Danke für die Auskunft, ich werde morgen beim Kreiskommando anrufen und nachfragen. Zurzeit wohne ich in Wien, bevor hier aber alles komplett dicht ist, würde ich es vorziehen nach Hause in die Schweiz zu fahren und allenfalls als San Sdt mitzuhelfen.