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Khrish

Erfahrener Benutzer
29. Okt. 2009
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Hallo zusammen..

der folgende Beitrag wird einen grossen Teil Dreistigkeit beinhalten, wer dies nicht erträgt, soll hier aufhören zu lesen.

Mir wurde von Mitarbeitern gesagt, ich solle mich nach meiner Kündigung, beim Arbeitslosenamt melden, ich gehe ja schliesslich in die Rekrutenschule.Habe keinen Job und verdiene kein Geld.

Ich finde es ziemlich dreist, dies zu machen und habe zuerst mal verneint..es mir aber trotzdem durch den Kopf gehen lassen. Es ist nicht so, dass ich Geld abzocken möchte.

Allerdings interessiert es mich trotzdem. Bekommt man da Geld? Oder wird das Arbeitlosenamt einfach auf den die EO verzeigen und sagen : Dies ist ihr momentaner Lohn!?

Gruss

Khrish

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
EO steht ja für Erwerbsersatzordung, das ist dein Lohn und so wirst du CHF 62.00 pro Tag erhalten, wenn ich mich nicht irre. Mehr bekommst du nur wenn du Kinder hast.

 
Das Arbeitslosenamt kannst du vergessen, du bekommst sowieso EO. Der einzige Unterschied ist, dass du die EO-Karte an deine Sozialversicherung schicken musst und nicht an deinen Arbeitgeber.

Geht ja allen, die gleich nach ihrer Lehre in die RS einrücken genau gleich, die sind ja auch arbeitslos.