Mobilmachungen seit 1870

Oberst

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27. Aug. 2007
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Seit 1907 ist die Bundesversammlung dafür zuständig, den Aktivdienst sowie die Mobilmachung von Teilen oder der gesamten Armee zum Aktivdienst anzuordnen. Nur in dringenden Fällen kann der Bundesrat den Aktivdienst anordnen. Sofern das Aufgebot 4000 Armeeangehörige übersteigt oder länger als drei Wochen dauert, muss unverzüglich die Bundesversammlung einberufen werden, die über die Aufrechterhaltung des Aktivdienstes entscheidet.

Den Rang und die Bezeichnung General (Vier-Sterne-General) gibt es in der Schweizer Armee nur bei einer Kriegsmobilmachung. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt aus den Reihen der Armeeangehörigen (meistens Korpskommandanten, prinzipiell ist auch ein gewöhnlicher Soldat wählbar) einen General als Oberbefehlshaber der Armee. Der Bundesrat bleibt jedoch auch nach der Wahl des Generals die oberste vollziehende und leitende Behörde.

Insgesamt fanden drei Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 unter der Führung von General Hans Herzog statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee von der Vereinigten Bundesversammlung beschlossen und der germanophile Oberstkorpskommandant Ulrich Wille zum Oberbefehlshaber und General gewählt. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Der frankophone Westschweizer Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.

Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe wie auch mit der US-Luftwaffe, da die Schweiz keine Überflüge amerikanischer Bomber von Italien nach Deutschland dulden wollte, verwickelt. Ansonsten wurde die Schweizerische Eidgenossenschaft seit ihrer Gründung 1848 terrestrisch auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte konfrontiert.

Quelle: de.wikipedia.org

 
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