Militärversicherung

handbauer

Erfahrener Benutzer
07. Sep. 2013
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Ich habe mal eine etwas doofe Frage an euch:

Ich werde in der nächsten Zeit vermutlich eine OP machen müssen. Ich spezifiziere das jetzt mal nicht genauer. Angenommen der Operationstermin würde genau auf einen WK fallen. Was würde dann genau geschehen.

Müsste ich vorher noch zum Armeearzt? Könnte ich den WK zuende führen falls ich ein Arztzeugnis erhalten würde? Übernimmt in diesem Fall die Militärversicherung die Kosten?

Ich meine dann könnte man den WK ja sozusagen als Genesungscamp missbrauchen und eine nichtzwingende OP immer genau auf den WK legen.

Was meint Ihr dazu?

 
Wenn der Operationstermin genau auf den WK fallen würde, gäbe es aus terminlicher Sicht zwei Optionen:

  • Du verschiebst die OP, da Du im WK bist;
  • Du versuchst den WK zu verschieben, da Du dann eine OP hast - eine planbare OP ist aber kein zwingender Verschiebungsgrund.
Die Militärversicherung übernimmt nur Kosten, die im Militärdienst ihre Ursache haben. Beispiele:

  • Du brichst Dir im WK das Bein -> die Militärversicherung bezahlt;
  • Du wirst in der RS krank -> die Militärversicherung bezahlt;
  • Du hast am Wochenende im allgemeinen Urlaub Deines WK einen Unfall -> ich meine, die Militärversicherung würde auch zahlen, wenn keine andere Versicherung bezahlt (Unfallversicherung oder Krankenkasse);
  • Du hast im WK Zahnweh, der Zahnarzt flickt Dir deshalb ein Loch und verpasst Dir eine Füllung -> die Militärversicherung bezahlt nicht, weil die Ursache nicht im Militär liegt.
lg

 
Was ja eigentlich auch sinn macht.

Wie sieht das ganze in der RS aus. Also planbare OP, aber Entdeckung erst während der RS? Denn da kann man sich die Versicherungsprämie ja streichen lassen für die Zeit der RS

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich weiss es nicht. Meine Annahme ist, dass eine planbare OP, die nicht dringend ist, nicht bezahlt wird und auch nicht während der RS durchgeführt wird. Sicher ist, dass jeder Fall einzeln beurteilt wird.

 
Während der RS bezahlst du keine KK-Prämien der Grundversicherung.

-> du erhältst ein schreiben für die KK

 
Wie sieht das ganze in der RS aus. Also planbare OP, aber Entdeckung erst während der RS? Denn da kann man sich die Versicherungsprämie ja streichen lassen für die Zeit der RS
Das wird stark vom Einzelfall abhängen. Für grössere Operationen mit Genesungszeit würdest du vermutlich vorher aus dem Militärdienst entlassen, da du den Dienst aufgrund der Abwesenheit sowieso nicht erfolgreich abschliessen kannst. Dann zahlt wiederum die Krankenkasse. Für ambulante Operationen würde vermutlich die Militärversicherung bezahlen. Der Truppenarzt organisiert dir dann einen Termin bei einem Spezialisten.

Eine Versicherung wird auf jeden Fall bezahlen. Du bist ja bei der Krankenkasse nicht abgemeldet, sondern musst keine Prämien bezahlen. Es wäre sogar möglich, dass es Fälle gibt, in denen die Krankenkasse bezahlen muss, obwohl du aktuell keine Prämien zahlst.

Bei der Unfallversicherung ist es auf jeden Fall so. Dort zählt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Ereignisses. Es ist also möglich, dass die Versicherung auch noch zahlen muss, wenn du bereits seit Jahren nicht mehr bei ihr versichert bist.