Material behalten bei Wechsel in Zivildienst

MarcoL

Member
16. Juni 2020
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Hallo zusammen

ich bin momentan in der UOS und habe vor in den nächsten Wochen in den Zivildienst zu wechseln. 
 

Kann man das Stgw 90 wie generell bei Dienstende übernehmen? Und kann man das Tenue A auch behalten?

Danke für die Antworten

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein.

Das einzige was du behalten kannst sind deine T-Shirts, Unterwäsche, KS, etc. 

Gewehr und Uniform musst du zurückgeben.

Du hast mit deinem Wechsel in den Zivildienst erklärt, dass du die Tätigkeit des Militärs nicht mit deinem Gewissen vereinbaren kannst. Also weshalb solltest du die Möglichkeit bekommen, eine Waffe in deinen Besitz zu übernehmen?

 
Nein.

Das einzige was du behalten kannst sind deine T-Shirts, Unterwäsche, KS, etc. 

Gewehr und Uniform musst du zurückgeben.

Du hast mit deinem Wechsel in den Zivildienst erklärt, dass du die Tätigkeit des Militärs nicht mit deinem Gewissen vereinbaren kannst. Also weshalb solltest du die Möglichkeit bekommen, eine Waffe in deinen Besitz zu übernehmen?
Ich interessierte mich schon sehr früh für das Schiessen im sportlichen Aspekt. War schon oft mit meinem Vater am Schiessstand.

Aber danke für die schnelle Antwort.

 
das Gewehr kannst du nur bei der Entlassung aus dem armeedienst ins Eigentum übernehmen. Hängt auch damit zusammen, dass du eine gewisse Zeit ins Militär eingeteilt gewesen sein musst (7 Jahre glaub ich). Wenn du an der UOS bist, denke ich eher nicht, dass du die sieben Jahre schon hast.

Tenu A kann auf Wunsch nur höheren Unteroffizieren/Offizieren überlassen werden oder mit einem Zettelchen von Bern (so hab ich das Tenu B behalten, aufgrund Zugehörigkeit eines Unteroffiziervereines wo man das braucht).