Kündigungsschutz bei RS mit Offiziersausbildung

Taifun5000

Neuer Benutzer
27. Nov. 2008
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Hallo Zusammen,

Im kommenden Frühling (9. März) werde ich in die RS einrücken. Mein Ziel ist es die Offizierslaufbahn zum Zugführer zu absolvieren.

Zur Zeit bin ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Gemäss Arbeitsvertrag bin ich im 5. Dienstjahr (Lehrjahre wurden angerechnet)

(Ich gehe jetzt von dem Fall aus, dass ich eine Kaderempfehlung bekomme)

Die Frage ist nun, ob mir der Arbeitgeber zum jetztigen Zeitpunkt noch eine Kündigung aussprechen kann, die vor oder während dem Militärdienst (inkl. Offizierslaufbahn) wirksam würde.

So wie ich die Gesetzgebung verstehe, hätte ich ab sofort, bis nach der RS, die wegen der Offizierslaufbahn mehr als ein Jahr dauern würde, einen Kündigungsschutz. Das würde bedeuten, dass die Firma keine Möglichkeit hat, mein Arbeitsverhältnis aufzulösen (ausser aus sog. "wichtigen Gründen"), auch wenn sie weiss, dass ich jetzt über ein Jahr weg sein werde.

Ist das korrekt?

Ich stelle diese Frage, da mir meine Firma eine "Verpflichtung" für nach dem Militär aufzwingen will. Meiner Meinung nach kann sie das jetzt gar nicht mehr, weil sie dazu den Arbeitsvertrag kündigen müsste.

Kann mir jemand meine rechtliche Lage schildern?

Vielen Dank und liebe Grüsse,

Taifun5000

 
Nein, ich verstehe nicht ganz was dein Anliegen ist.

Ich gehe mal davon aus, du möchtest kündigen können (nehme ich an wegen "Verpflichten", weiss aber nicht was du damit meinst).

Einschlägig ist Art. 336c OR "Kündigung zur unzeit". Dieser Art. ist einseitig zwingend, d.h. die daraus resultierenden Einschränkungen die eine Kündigung nichtig machen, gelten nur für den Arbeitgeber (vgl. Art. 362 Abs. 1 OR).

Bei Art. 336c OR ist für dich Abs. 1 lit. a zu beachten. Wie du schon dem Text entnehmen kannst, gilt die Kündigungseinschränkung für denArbeitgeber nur während dem OBLIGATORISCHEN Militärdienst, d.h. Rekrutenschule und WK.

Da die Offiziersausbildung nicht obligatorisch ist, gilt das ganze also nur während RS + Kaderschule, d.h. bis zu dem Zeitpunkt, in dem deine Kameraden die Soldat bleiben ihre RS beendet haben.

Sollte es dir darum gehen, dass du nicht willst, dass man dir kündigen kann, kannst du dein Anliegen noch mal verständlich darlegen. Willst du kündigen, so steht DIR wie gesagt, der Militärdienst keinesfalls im Wege (Ausser Fall von 336d was bei dir kaum zutreffen wird).

 
Vielen Dank für Deine Anwort.

Nein, es geht darum, ob mir mein Arbeitgeber kündigen kann oder nicht.

Siehe:

Die Frage ist nun, ob mir der Arbeitgeber zum jetztigen Zeitpunkt noch eine Kündigung aussprechen kann, die vor oder während dem Militärdienst (inkl. Offizierslaufbahn) wirksam würde.
Seit wann zählt die Offiziersausbildung nicht zum obligatorischen militärdienst? Natürlich muss man sich darum bemühen im Militär eine Kaderausbildung zu bekommen, aber die ist doch, wenn man dafür eingeteilt wird, obligatorisch.

Achtung! Ich spreche nicht von Berufs- oder Zeitmilitär, sondern vom normalen Miliz-Militär.

 
Ach so. Ich hatte das mit dem Aufzwingen einer Verpflichtung nach dem Militär so verstanden, dass dein AG meint, du könnest nicht kündigen.

Er kann dir kündigen bevor du mit der RS anfängst. Die Kündigungsfrist läuft ganz normal bis zum RS start, dann wird sie jedoch unterbrochen und läuft nach beendigung der RS weiter. Sie steht also still während dem Militärdienst, vorausgesetzt, sie ist vor dessen Antritt ausgesprochen (Art. 336c Abs. 2 OR).

OS als obligatorischer Militärdienst? Nein, denn wenn du schon während der Kaderschule bspw. die Anforderungen nicht erfüllst, fällst du einfach wieder zurück in die RS. Hast du die OS angefangen und wegen mangelnder Fähigkeiten nicht abgeschlossen, dann gehst du frühzeitig als Obwm nach Hause - der Offiziersrang ist dann gegessen.

Ob das aber arbeitsrechtlich auch so ist, ist tatsächlich eine interessante Frage. Ich werde dem mal nachgehen!

 
So, an den obigen Ausführungen halte ich fest, bis auf folgendes.

Offenbar gilt auch die OS im Arbeitsrecht als obligatorischer Militärdienst, denn so ist es jedenfalls, wenn sich eine Frau freiwillig zum Militärdienst meldet. Der Dienst ist nicht schon deshalb nicht obligatirisch, weil man ihn freiwillig überhaupt antritt. Entscheidend ist scheinbar, dass daraus Pflichten entstehen. Daher werden auch Beförderungsdienste dazu gezählt und damit die OS.

Zusammenfassend: Die Kündigungsfrist wird wohl bis Ende OS bzw. Abverdienen unterbrochen und anschliessend fortgesetzt.

So, ich hoffe ich konnte etwas helfen.

 
Super! Vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe die Rechtslage gleich interpretiert.

Wenn das so ist, brauche ich nun (knapp 3 Monate vor RS-Start) keine Angst zu haben, mein Arbeitgeber könnte mir kündigen, wenn ich mich weigern würde, in eine zeitliche Verpflichtung für nach dem Militärdienst einzuwilligen.