ist das eine straftat?

Ironfrost

New member
05. Sep. 2020
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ein freund meines jüngeren bruders fragte mich über die armee aus er ist 16 jahre alt.
er wollte mal meine waffe sehen und er intressierte sich über die schweizer armee. 
ich habe ihm diese dann gezeigt, auch das auseinandernehmen und zusammenbauen habe ich ihm gezeigt,
dann zum schluss durfte er noch mit der waffe ein foto machen. er hat mir gesagt, dass er auch einmal in die armee möchte. ich sagte ihm wenn er so viel intresse hat könnte er ja einen js kurs besuchen.
von daher bin ich ausgegangen, dass er den schweizerpass hat, ich wusste nicht dass er keinen schweizerpass hat sondern nur einen von kosovo...

dieser junge hat nun sachbeschädigungen gemacht, was ich nicht wusste da er mir anständig rüberkam, die polizei hat ihn geschnappt und sein handy beschlagnamt. darauf war er und meine waffe zusehen.
nun hat sich die polizei bei mir telefonisch gemolden und ich sollte diesbezüglich einmal auf die wache kommen...

habe ich irgend eine straftat begangen ? 
Mein Strafregister ist sauber ich möchte das das auch so bleibt
Ich hoffe ich komme nicht wegen dem in schwierigkeiten ?

 
Ich denke solange du der Polizei das so schilderst wie hier wirst du nicht in Schwierigkeiten geraten. Ich kann hier keine Straftat erkennen. 

Es geht der Polizei wahrscheinlich nur darum zu wissen, ob er die Waffe evt. mal ausgeliehen hat und vielleicht mit dieser Straftaten beging. 

 
habe ich irgend eine straftat begangen ? 
Theoretisch möglich. Der Kosovo ist auf der Liste der verbotenen Staaten (Art. 12d WV) und diesbezüglich meint der Paragraph Folgendes:

Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten:
Rechtlich ist eine Person Besitzer einer Sache, wenn sie die tatsächliche Gewalt (Sachherrschaft) über diese hat (was mit dem Foto, das ihr gemacht habt, zweifelsfrei bewiesen wäre) und den Willen zur Sachherrschaft hat (d.h. die Sachherrschaft bewusst ausübt). Als Beispiel im Falle der Militärwaffe ist die Armee der Eigentümer (die Waffe gehört der Armee), du aber der Besitzer (da du die Waffe bewusst bei dir zu Hause und damit Sachherrschaft darüber hast).

Deshalb dürfen die Leute z.B. auch nicht in den Schiesskeller und dort Waffen ausleihen, da sie während dem Schiessen im Besitz der Waffe wären.

 
zweifelsfrei bewiesen wäre
Wenn er das Stgw nur einmal zum posieren halten durfte, nicht damit weggehen konnte, der eigentliche Besitzer permanent anwesend war, dann ist das keinesfalls „zweifelsfrei bewiesen“. Das blosse kurze aushändigen für ein Foto ist aus meiner Sicht nicht strafbar.

 
ich seh das wie @PatZ und @Libero.

Es geht der Polizei wahrscheinlich nur darum, abzuklären wie er an die Waffe kam. Du hast ihn ja nicht damit ja nicht alleine gelassen und auch nicht damit schiessen lassen.

Ich nehm auch an, dass die Waffe nie geladen war und gesichert und der Verschluss nicht drin war?

 
der lauf hat richtung boden gezeigt als das bild geschossen wurde, die waffe war gesichert und der finger nicht am abzug.
der junge hatte einfach interesse an der armee und ich fände es jetzt ein wenig extrem wenn man mich dafür noch belangen könnte nur wegen seiner herkunft.
hat jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht ?

wie sieht es denn aus wenn ich verwante zb meine mutter oder vater in den schiesstand mit nehme z.B ans feldschiessen, ist das gesetzlich auch verboten ?

 
Wenn er das Stgw nur einmal zum posieren halten durfte, nicht damit weggehen konnte, der eigentliche Besitzer permanent anwesend war, dann ist das keinesfalls „zweifelsfrei bewiesen“. Das blosse kurze aushändigen für ein Foto ist aus meiner Sicht nicht strafbar.
Kommt drauf an, ob ihm jemand einen Strick daraus drehen will. Natürlich ist das kurzzeitige Aushändigen währenddem man daneben steht nicht strafbar und ich persönlich bin da voll auf deiner Seite - wenn Ironfrost aber nicht auf dem Bild mit drauf ist, ist das Einzige, was bildlich festgehalten ist, dass eine gemäss WV nicht berechtigte Person Zugriff auf seine Waffe hatte. Je nach bearbeitender Person und deren persönlicher Ansicht ist es durchaus möglich, dass es zu mehr als nur einer kurzen Nachfrage kommt. Unwarscheinlich, aber möglich.

 
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wie sieht es denn aus wenn ich verwante zb meine mutter oder vater in den schiesstand mit nehme z.B ans feldschiessen, ist das gesetzlich auch verboten ?
Der Vollständigkeit halber: Wenn deine Verwandten Staatsangehörige eines Staates sind, der in Art. 12 WV aufgeführt ist, ist das gesetzlich verboten, ja.