Freie Waffen / ARMADA R Eintrag

Mamisdaddy

Neuer Benutzer
24. März 2016
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Hallo Miteinander

Ich habe eine kleine Frage betreffend Freien Waffen:

Ich habe einen Armada R Eintrag und bräuchte für einen WES ein teures psychologisches Gutachten. Ich denke meine Chancen stünden nicht schlecht, jedoch ist mir das ganze aktuell zu kostspielig.

Kann ich mir nun trotzdem eine freie Waffe kaufen oder gäbe dies Probleme/ginge gar nicht erst?

Wäre froh wenn mir jemand eine wahrheitsgetreue Antwort liefern könnte.

 
Eine freie Waffe benötigt doch nur einen Strafregisterauszug - ist der ok, ists kein Problem.

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Probier's aus - Kaufen kannst du eine freie Waffe sicher, jedoch wäre ich mir nicht so sicher ob du diese dann auch behalten kannst.

Bei den freien Waffen muss der Verkäufer eine Kopie des schriftlichen Vertrags ans kantonale Waffenbüro schicken, evtl. checken die dann dieses "Armada"-Register? Evtl merken die dann "da ist doch was" und kommen auf dich zu.

Wer weiss ;)

 
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Hallo Miteinander

Ich habe mal direkt bei der Fachstelle nachgefragt. Bei mir wäre es so das ich keine einzige Waffe besitzen dürfte (Airsoft inklusive!).

Weiss jetzt nicht ob sich das Gutachten vielleicht nicht doch lohnen könnte.

Naja, wenn sies mir unbedingt verbieten wollen dann muss ich dem wohl so zustimmen.

 
Ob sich das Gutachten lohnt, hängt davon ab, was du mit der Waffe zu tun gedenkst. Im Schiesskeller kann man die Dinger auch mieten... sportliches Schiessen (Pistole, 300m, IPSC oder so) wäre dann wieder was anderes.

 
Ob sich das Gutachten lohnt, hängt davon ab, was du mit der Waffe zu tun gedenkst. Im Schiesskeller kann man die Dinger auch mieten... sportliches Schiessen (Pistole, 300m, IPSC oder so) wäre dann wieder was anderes.
Dürfte auch nicht leihen oder ähnliches.

Ich hätte am liebsten Waffen gesammelt. Aber der Preis (1900FR) ist für eine Untersuchung schon ein bisschen hoch. Immerhin weiss ich auch nicht wie meine Chancen stehen. (Von mir aus gesehen sollte das alles kein Problem sein)

 
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Ich hätte am liebsten Waffen gesammelt. Aber der Preis (1900FR) ist für eine Untersuchung schon ein bisschen hoch.
Ich denke, wenn du ernsthaft vorhast Waffen zu sammeln, dann wirst do noch ein x-faches dieses Betrages für Waffen/WES/Waffenschrank/Zubehör/Kontrollen... ausgeben. Das ist nicht gerade das billigste Hobby, das du dir ausgesucht hast

Ich kenne auch jemand, der sich "zum Spass" eine SIG716 gekauft hat. Mit allem drum und dran >5000 Franken. Und er hat seit er sie Hat (ca 6 Monate) noch keinen Schuss abgegeben.

 
Da hast du natürlich Recht.

Jedoch steht die Waffe die ich kaufen wollte in keinem wirklichen Preisverhältniss zu den Untersuchungskosten.

 
Hey Mamisdaddy

Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass du deine Freie Waffe (nach erfolgreichem, legalen Kauf) nicht sehr lange behalten wirst.

Mir wurde erstinstanzlich der WES verweigert. Nicht wegen einem ARMADA-Eintrag sondern aufgrund eines anderen Registers.

Nach dem Rekurs wurde mir mein Recht das eingestanden, da keine Hinderungsgründe nach dem WG bestanden.

2 Monate später bekam ich einen Anruf der KaPo ZH. Der Sachbearbeiter wollte mich darüber informieren, dass heute im Laufe des Tages, Polizisten meinen K31 (Freie Waffe) bei mir abholen kommen. Dies weil mir ein WES verweigert wurde und dies so im kantonalen Feuerwaffenregister so vermerkt war. (Ich habe ihm dann die Situation erklärt und meinen WES zugeschickt. Damit war die Sache erledigt.)

Du kannst dir also gern eine Freie Waffe zulegen. Aber spätestens wenn der Kaufvertrag beim Sachbearbeiter auf dem Tisch liegt bist du sie wieder los.

Ich hoffe das klärt die Situation.

Lg Bear

 
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Interessante Geschichte Bear, hab ich so noch nie gehört und aus den Gesetzen konnte ich auch nicht herauslesen, dass das so gehandhabt werden kann. Zum Glück nicht relevant für mich aber trotzdem gut zu wissen.

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Interessante Geschichte Bear, hab ich so noch nie gehört und aus den Gesetzen konnte ich auch nicht herauslesen, dass das so gehandhabt werden kann. Zum Glück nicht relevant für mich aber trotzdem gut zu wissen.Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
Hey mugendai

Ja das war wirklich eine Geschichte...

Aber genau wegen dem Gesetz konnte ich ja erfolgreich die Verfügung anfechten, welche mir den WES verwehrt hatte.

Die Bedingungen für den Besitz vom Waffen sind ja die gleichen, ob für den K31 oder eine halbauto AK z.B.

Nur für die AK muss mann noch denn "Fötzel" ausfüllen und einige Tage warten ;-)

Lg Bear

 
Guten Tag, 

Zu diesem Thema habe ich auch eine Frage. Ich würde gerne als Hobby regelmässig in den Schiesskeller. Ich habe aber ein R-Eintrag. Grund für diesen Eintrag ist meine Rekrutierung vor 4 Jahren. Durch Prüfungsstress ( Natur) ging es mir nicht so gut. Nach 4 Jahren muss ich aber sagen, dass es mir gut geht. Ich arbeite seit 6 Monaten in der Pflege und gehe im Sommer studieren. Wie kann ich diesen R Eintrag loswerden. Was empfiehlt sich zu tun?

Mfg Alex

 
Ich habe auch das selbe Problem, bei mir ist's allerdings schon bald 20 Jahre her. Ich war damals einfach noch völlig unreif und in einer komischen pubertären Phase. Hab dem Waffenplatzpsychiater irgendeinen Mist erzählt bzw. glaubs sogar ein Gutachten irgend so eines Hobbypsychiaters gebracht, der mir das nach 5min Pseudountersuchung für 300 CHF gegeben hat.  Was für ein Witz.

Jedenfalls hab ich jetzt auch dieses R. Macht es überhaupt Sinn die Armeeakten bei der Polizei einzureichen? Ich habe irgendwie ein bisschen Hemmungen diese Peinlichkeit auch noch bei der Polizei zu verbreiten, zumal ja dann die Ablehnung des WES 100% klar ist. Weiss jemand ob man danach von der Polizei direkt auf ein mögliches korrigierendes Gutachten hingewiesen wird oder muss man mit denen dann lange diskutieren um überhaupt so ein neues Gutachten nachreichen zu können?

Und noch ne evtl. ganz dumme Frage: Wie ist das eigentlich mit den Ehefrauen/-männer bzw Lebenspartner jener Personen die keine Waffe besitzen dürfen? Darf jemand der im gleichen Haushalt lebt wie einer der z.b. ein "R" hat oder vielleicht sogar diverse Strafregistereinträge (hab ich nicht ;D) trotzdem Waffen kaufen soviel er will? Oder wirds dem/der gleich mitverboten?  

 
Und noch ne evtl. ganz dumme Frage: Wie ist das eigentlich mit den Ehefrauen/-männer bzw Lebenspartner jener Personen die keine Waffe besitzen dürfen? Darf jemand der im gleichen Haushalt lebt wie einer der z.b. ein "R" hat oder vielleicht sogar diverse Strafregistereinträge (hab ich nicht ;D) trotzdem Waffen kaufen soviel er will? Oder wirds dem/der gleich mitverboten?  
Das kann ich beantworten. Nein, es wird dem Partner nicht verboten, allerdings muss die Aufbewahrung der Waffen so erfolgen, dass niemand anderes ausser man selbst Zugriff darauf hat. Sprich Tresor mit Zahlenschloss dessen kombination nur der Besitzer kennt. Halt wie im grossen Kanton.

 
Und wehe so einer besorgt sich über die Freundin eine Waffe. Dann gibts richtig Ärger vonwegen Waffenhandel, Zugänglichmachen von Waffen etc etc. Nichts wirklich lustiges.