Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Im Bekleidung- und Packungsreglement 51.009 Ziffer 4 steht folgendes geschrieben: Bei allen Tenüs dürfen keine privaten Bekleidungsstücke und private Gegenstände wie Etuis mit Mobiltelefon, Messer, Tools sichtbar sein
Das Reglement findest du als Pdf hier: (runter scrollen)
Weiterhin habe ich noch diesen Eintrag gefunden. Hier wurde eine Frage an den Bundesrat gestellt bezüglich eines Kopftuches und der Bundesrat hat am 09.05.2018 geantwortet.
Ich denke, dass das Reglement es präzise genug auslegt und somit das Kopftuch verboten ist. Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen.
Auch wenn ich noch nicht in der Rs war stelle ich mir es auch persönlich auch ein wenig unpraktisch vor besonders bei der infanterie und mp und ich denke mal über die Piloten müssen wir nicht reden hahhaha
Ich hab schon zwei Damen die mit Kopftuch die RS absolviert haben kennengelernt. (eine als Trainsoldatin und die zweite ist Sanitätssoldatin)
Es ist also möglich aber es gelten die gleichen Regeln wie für Haare. d.h. es darf nicht stören bzw nicht in den Weg kommen. Also müssen die Enden vom Tuch fest sein.
Mit einem Sport Hijab (Ich hoffe das heisst so, wenn man es Googlet findet man jedoch was ich meine) ist die Rekrutenschule deshalb möglich.
Wie es mit dem beten aussieht kann ich dir jedoch nicht sagen. Da muss man wohl auf einen Weltoffenen Schulkomandanten hoffen.