Frage: Waffenverzeichnis für ABK Sammler

HerrVonUndZu

New member
03. Nov. 2022
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Guten Abend miteinander,

Kurz vorab:
Herzlichen Dank für eure Antworten bei meiner zuletzt gestellten Frage!

Ich kümmere mich derzeit um eine ABK Sammler und habe eine Frage dazu.
Auch wenn die Frage für den Einen oder Anderen selbstverständlich ist, möchte ich die Gesuche in jedem Fall korrekt ausfüllen und lieber einmal zu viel gefragt haben.
In meinem Fall gibt es eine kleine Besonderheit, wegen dieser ich mich bei euch nochmals rückversichern möchte.

Als Beilage zur ABK für Sammler verlangt die KaPo im Aargau ein Verzeichnis; "Vollständige Liste der bisher gesammelten halbautomatischen Feuerwaffen mit LHK".
Da ich eine "verbotene" Waffe erwerben möchte, die auf unter 60cm kürzbar ist, wäre dies somit meine erste "halbautomatische Feuerwaffe mit LHK".

Frage 1) 
Ich nehme an, dass ich diese nicht eintragen muss, da ich sie bisher noch nicht besitze, korrekt?

Dazu kommt im gleichen Brief ein Gesuch um eine Statusänderung für ein Sturmgewehr von WES auf ABK Sportschütze (von der Fachstelle so empfohlen).

Frage 2)
Da ich auch diese Waffe noch nicht mit "LHK" besitze, muss ich auch diese nicht in das Verzeichnis aufnehmen, korrekt?

Vor einer Woche habe ich für das Feldschiessen eine ABK Sportschütze beantragt und diese genehmigt bekommen. Somit habe ich die Bewilligung für den Erwerbs einer bis drei Halbautomaten mit "LHK". Dieses Gewehr ist allerdings beim Händler noch nicht angekommen - darauf warte ich noch. Zwischenzeitlich möchte ich für ein anderes Modell die o.g. ABK Sammler beantragen.

Frage 3)
Auch das über die ABK Sportschütze bestellte Gewehr muss ich noch nicht in die Liste eintragen, da ich es ja noch nicht besitze, korrekt?

Frage 4)
Die Liste verlangt meinem Verständnis nach nur ein Verzeichnis über die "Halbautomaten mit grossem Magazin", nicht über alle mittels WES genehmigten Pistolen, korrekt?

Frage 5)
Fragt sich abschliessend, ob ich in dieser Situation tatsächlich eine leere Liste abgeben muss, oder ob ich die Waffe aus Frage 2 (Statusänderung) und Frage 3 (bewilligt, nicht gekauft) schonmal vorab angeben soll/muss?

Frage 6)
Folglich würde jeder, der zum ersten Mal eine ABK Sammler beantragt, eine leere Liste abgeben, sofern er/sie/es zuvor nicht schon mittels ABK Sportschützen eine entsprechende Waffe erworben hat, korrekt?

Das Sicherheitskonzept dürfte keine Probleme bereiten, da ich für die Aufbewahrung (Tresor und Waffenschrank) schon positive Rückmeldung im letzten Beitrag ernten durfte.
Die entsprechenden Kaufbelege lege ich natürlich bei.

Frage 7) 
Muss ich mit einem abschliessbaren Waffentresor der Klasse EN 14450 S1 den Verschluss noch separat (z.B. im Innentresor mit separatem Schlüssel) aufbewahren, oder darf ich diesen in der Waffe lassen? Die Magazine sind selbstverständlich leer und separat im Innentresor des Waffenschrank aufbewahrt.

So, das wars mal wieder!
Falls ich noch etwas wichtiges vergessen habe oder ihr einen wertvollen Tipp in dieser Angelegenheit für mich habt, bin ich euch sehr dankbar, wenn ihr diesen mit mir teilt.
Ich danke euch im Vorfeld schonmal herzlich für eure wertvollen Antworten.
Denke es ist besser das Internet einmal zu viel gefragt zu haben, als im Nachhinein mit der KaPo auf Basis von Steuergeldern unnötige Diskussionen zu führen.
Wenn man sowas beantragt, dann wohl richtig, oder? :)

Grüsse!

 
Hallo, deine Fragen können ganz einfach beantwortet werden: wenn du noch keine entsprechende Waffe mit hoher Ladekapazität gekauft, besitzt und die entsprechende ABK eingeschickt hast, gibst du eine leere liste ab.

Verschlüsse von halbautomatischen Gewehren (umgebauten Seriefeuerwaffen) musst du separat einschliessen. Kannst du im selben Tresor im sep. abschliessbaren Fach machen. 

Rufe doch sonst bei der SIWAS an und stelle lass dich beraten. Sie sind sehr nett und geben kompetent auskunft. Dann hast du auch die korrekten Antworten und kein hörensagen. Habe ich am Anfang auch bei gewissen Fragen gemacht.

 
Und erfasse alle deine Waffen in einem Excel, dann hast du nebst deiner Übersicht, den Waffendaten im Falle eines Verlust, auch gleich das benötigte Inventar. Und notiere nebst Waffenart (Pistole, Gewehr etc), der Waffennummer auch gleich noch dazu, mit welcher Bewilligung du sie gekauft hast.

 
"Vollständige Liste der bisher gesammelten halbautomatischen Feuerwaffen mit LHK".
Da ich eine "verbotene" Waffe erwerben möchte, die auf unter 60cm kürzbar ist, wäre dies somit meine erste "halbautomatische Feuerwaffe mit LHK"
Dann gibst du das so an.

Ich nehme an, dass ich diese nicht eintragen muss, da ich sie bisher noch nicht besitze, korrekt?
Zwingend müssen nicht, aber kannst schon einmal angeben, was bereits bekannt ist; die wissen aufgrund des anderen gelösten Scheins ja sowieso, dass noch was kommt und spätestens beim Einschicken erfahren sie es sowieso. Dinge wie die Seriennummer, welche ja noch nicht bekannt sind, kannst du auch so deklarieren.

Hier mal ein Beispiel einer meiner Inventarlisten:

image.png

Die Liste verlangt meinem Verständnis nach nur ein Verzeichnis über die "Halbautomaten mit grossem Magazin", nicht über alle mittels WES genehmigten Pistolen, korrekt?
So, wie du das Zitat oben eingefügt hast, wäre diese Interpretation vertretbar. Persönlich würde ich einfach alles eintragen. Wie gesagt, die Informationen bekommt die Polizei via deine WES/ABKs sowieso - und es ist bei dir ja (noch) nicht so, als dass du 50+ Einträge abtippen müsstest.

Muss ich mit einem abschliessbaren Waffentresor der Klasse EN 14450 S1 den Verschluss noch separat (z.B. im Innentresor mit separatem Schlüssel) aufbewahren, oder darf ich diesen in der Waffe lassen?
Das Schweizer Waffenrecht sieht keine Tresorklassen vor, von daher macht es keinen Unterschied. Die einzige relevante Passe dazu erwähnt nur "vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt". Das ist mit einem Safe egal welcher Klasse erfüllt.

Ja, die Verschlüsse von Vollautomaten (z.B. dein Stgw 90 während der Dienstzeit oder weitere, mit ABK Sammler gekaufte VA) und von zu Halbautomaten umgebauten Vollautomaten (= z.B. kastrierte 57er und 90er) müssen "getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss" aufbewahrt werden. Das Innenfach des gleichen Tresors ist dazu ausreichend.

Kantonale Auslegungen können verschieden sein - meine Kapo definiert "getrennt" z.B. als "ein Schloss dazwischen".

Eine Absurdität des Waffenrechts, welche daraus resultiert: Ein PE90 (Werkshalbautomat des Stgw 90) kannst du komplett zusammengebaut in den Safe stellen, da es ja nie ein Vollautomat war. Ein deaktiviertes Armee-90er, welches funktionell die exakt gleiche Waffe ist, muss aber ohne Verschluss aufbewahrt werden, weil es eben mal ein Vollautomat war.

Die Magazine sind selbstverständlich leer und separat im Innentresor des Waffenschrank aufbewahrt.
Wie du die Magazine aufbewahrst, ist vollkommen unwichtig, da sie keine "wesentlichen Waffenbestandteile" sind.

Eine interessante Eigenart unseres Waffengesetzes: Es ist nur der Transport geregelt, nicht aber die Aufbewahrung. Die Magazine dürfen zu Hause abgespitzt sein. Du dürftest Waffen auch durchgeladen lagern - nur eben nicht transportieren. Dafür gilt der Grundsatz "Waffen und Munition müssen getrennt sein", was die Waffenverordnung definiert als keine Patronen im Magazin oder in der Waffe selbst. Im gleichen Koffer ist indes in Ordnung, nur eben nicht bereits abgespitzt, das bräuchte eine Waffentragbewilligung.

als im Nachhinein mit der KaPo auf Basis von Steuergeldern unnötige Diskussionen zu führen
Grundsatz: Das Waffenrecht der Schweiz ist eidgenössisch geregelt. Bei Fragen am besten die Zentralstelle Waffen der Fedpol anschreiben, die können verbindlich Auskunft geben. Die Kapo-Büros haben zum Teil eigenartige Ideen.

 
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Ich danke euch erneut für eure ausführlichen Antworten!

Somit hätte ich alle Infos zusammen und würde die Liste in etwas erweiterter Form angeben (inkl. WES-Waffen).
Gemäss dem Beispiel von Teutonnen habe ich die Excel Liste erstellt und lege diese bei.

Unter dem Punkt, wie ich meinen Verschluss gelagert hätte, würde ich einfach vermerken, dass es sich um keinen umgebauten Vollautomaten, sondern um einen Werkshalbautomaten handelt.

Ich wünsche euch einen tollen Start in die Woche!
Gut Schuss und bis bald wieder :)