Erwerbsersatz bei Maturanden die Vor der RS gearbeitet haben

Baesii

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30. Nov. 2021
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Ich habe im Sommer 21 die Matura abgeschlossen und habe nun noch bei diversen Arbeitgebern ein wenig gearbeitet (Temporär/Ferienjobs. Die RS Stare ich im Januar.

Beim Erwerbsersatz steht: "Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren."
Ich habe gesamthaft 5 Wochen gearbeitet. 
Im EO steht, dass "In allen übrigen Dienstleistungen z.B. WK, erhalten Armeeangehörige 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens."

Wie ist das nun? Ist es 80% des Lohnes, den ich in dieser Zeit verdient habe oder der Durchschnitt vom Jahr, der dann zu tief wäre und ich "nur" die min. 62/Tag erhalten würde?
Ich weiss, dass man als Durchdiener in der RS immer das minimum erhält, die Frage ist also, ob mir in der VBA2 ebenfalls das Minimum ausgezahlt wird oder eben 80% des Lohnes den ich während meiner Erwerbstätigkeit erhielt?

Ich blicke da leider nicht durch.

 
in der RS sind es die 62Fr./Tag. Da du DD bist wirst du sobald die RS zeit durch ist auf die 80% umgestuft erhältst aber mindestans 62Fr./Tag und maximal 196Fr./Tag

 
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Hat die Durchsetzung des Anspruchs geklappt? Ich teile die Meinung von Kaneros (Y) Leider ist das nicht immer so einfach, auch wenn man eigentlich Recht hat, sehen das nicht alle kantonalen Kassen gleich.
 
Hat die Durchsetzung des Anspruchs geklappt? Ich teile die Meinung von Kaneros (Y) Leider ist das nicht immer so einfach, auch wenn man eigentlich Recht hat, sehen das nicht alle kantonalen Kassen gleich.
Meine Ausgleichskasse (Kanton Luzern) meinte dazu, dass das "durchschnittliche vordienstliche Einkommen" über die letzten 3 Monate vor dem Dienst berechnet wird. Daher sei mein Lohn durchschnitt unter dem Mindestansatz. Ich erhielt daher über die ganzen 300 Tage den Mindestansatz ausgezahlt.

Ein anderer Kamerad von mir, der vom Kanton Zürich ausgezahlt wurde, bekam ebenfalls den Mindestansatz, obwohl er in dem Jahr vor dem Dienst gearbeitet hat, nur eben die letzen 3 vor Dienstbeginn nicht.

Wenn die Ausgleichskassen recht haben, ist es wie folgt:
- Die letzen 3 Monate vor Dienstbeginn sind ausschlaggebend für die höhe des ausbezahlten EO.
- Während dieser Zeitspanne muss man mindestens 4 Wochen oder das Äquivalente in Stunden gearbeitet haben.
-> Der Lohn der in dieser Zeit ausbezahlt wurde, wird nun als Durchschnittslohn für die GANZEN 3 Monate genommen und anhand dem wird der Tagesansatz berechnet.
- Ist der berechnete Tagesansatz unter dem Mindestansatz (Zu meiner Zeit 62 Fr./Tag), wird der Mindestansatz ausgezahlt.

LG
Sdt Muff
 
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Danke für deine Antwort. In meinen Augen zwei klassische Fälle einer holzschnitzartigen Anwendung. Für nicht Juristen mal folgende Überlegung: Selbst wenn ihr anstatt des Dienstes als ungelernter Handlanger Gerüstbau arbeiten würdet wäre der versicherte Verdienst fast 170.- / Tag, ergo ca. 140.- EO Taggeld.

Die Kassen wenden meiner Meinung nach hier die Berechnungsmethode für Erwerbstätige auf hypothetisch Beschäftigte an. Ist ein komisch Wort - das haben aber auch Juristen erfunden 👀😂
 
in der RS sind es die 62Fr./Tag. Da du DD bist wirst du sobald die RS zeit durch ist auf die 80% umgestuft erhältst aber mindestans 62Fr./Tag und maximal 196Fr./Tag
Deine Aussage stimmt.
Ich habe im Sommer 21 die Matura abgeschlossen und habe nun noch bei diversen Arbeitgebern ein wenig gearbeitet (Temporär/Ferienjobs. Die RS Stare ich im Januar.

Beim Erwerbsersatz steht: "Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren."
Ich habe gesamthaft 5 Wochen gearbeitet.
Im EO steht, dass "In allen übrigen Dienstleistungen z.B. WK, erhalten Armeeangehörige 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens."

Wie ist das nun? Ist es 80% des Lohnes, den ich in dieser Zeit verdient habe oder der Durchschnitt vom Jahr, der dann zu tief wäre und ich "nur" die min. 62/Tag erhalten würde?
Ich weiss, dass man als Durchdiener in der RS immer das minimum erhält, die Frage ist also, ob mir in der VBA2 ebenfalls das Minimum ausgezahlt wird oder eben 80% des Lohnes den ich während meiner Erwerbstätigkeit erhielt?

Ich blicke da leider nicht durch.
Wie ist die Sache ausgegangen? Würde mich sehr interessieren 😁👌🏻
 
Das ist allgemein auch ein Problem bei Studenten. Machen diese etwa in den Sommerferien ihren WK erhalten sie den Minimalsatz. Würden sie aber in der Zeit arbeiten gehen, würden sie in der Regel mehr verdienen. Die Opportunitätskosten des WK sind also für Studenten in Wahrheit also grösser, als von der EO ausgeglichen wird. Ich kenne auch welche, die alleine aus diesem Grund die WK während dem Studium komplett verschoben haben.
Jemand hatte schon mal einen ausführlicheren Beitrag zu dem Thema hier im Forum geschrieben.
 
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