EO-Zettel an ehemaligen AG senden?

th0mas1997

New member
12. Aug. 2017
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Hallo zusammen

Leider sagt mir jeder etwas anderes betreffend den EO-Zettel. Das hat mich ein bisschen verwirrt und deshalb frage ich euch am besten :)

Ich schloss meine KV-Lehre anfangs Juli 2016 ab und das Arbeitsverhältnis wurde am 15.08.2016 beendet. Danach machte ich die Berufsmatura(vollzeit).

Am 03.07.2017 war der RS-Start und ich werde/bin Führungsstaffelsoldat DD.

Muss ich jetzt den EO-Zettel an meinem ehemaligen Arbeitgeber senden, da ich noch vor 12 Monaten erwerbstätig war? Bekomme ich nach der RS einen höheren Lohn sprich Mindestlohn vom KV?  

Ich werde so wies aussieht als Fourier DD weitermachen. Wird dann die Lohnhöhe angepasst?

Vielen Dank für die Rückmeldungen

Gruss

Thomas

 
Hallo Thomas

du kannst es beim alten AG einsenden oder direkt bei der Ausgleichskasse deines Kantones.

DD-Kader erhalten Fr. 92.- pro Tag (Ab Start Kaderschule). 

Du hast kein Anrecht auf eine höhere Entschädigung da du kein Arbeitsverhältnis hast. Je nach Kulanz der Ausgleichskasse erhältst du ein bisschen mehr. Obwohl dieser Betrag bei weitem genügt. Am besten rufst du dort an.

es gibt keinen KV-Mindestlohn.

Gruss