Entlassung aus der Armee - Stgw 90 als Durchdiener behalten möglich?

dduem

New member
18. Sep. 2021
2
0
2
Die DD Sdt werden seit der WEA 2018 bereits 4 Jahre nach dem Jahr wo man zum Soldat befördert wurde aus der Armee entlassen.  Bei den Voraussetzungen zum behalten des Sturmgewehrs sind als Punkte die 2x Feldschiessen und 2x Obligatorisches Schiessen in den letzten 3 Jahren aufgeführt, und der Punkt: "mind. 7 Jahre in die Armee eingeteilt gewesen zu sein". Da meine Aushebung 2016 war und die Entlassung jetzt Ende 2021 ist, komme ich nur auf 6 Jahre. Soll ich jetzt keinen WES beantragen, da es als Durchdiener so unmöglich geworden ist, die Waffe behalten zu können?

 
Ruf bei einer Retablierungsstelle an und erkundige dich. Soweit mir bekannt ist, gilt dann die 7Jahre Frist nicht.