DIensttauglichkeit und Waffenbesitz

kamapulya

New member
31. Mai 2021
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Hallo zusammen,

Kann man das Recht an zivil mit WES erworbenen Waffen verlieren, wenn man im Militär (z.B. wegen medizinischer Vorgeschichte) für UT erklärt wird?

Genauer gefragt, wann genau gibt es einen Eintrag im ARMADA-Register und welche Konsequenzen hat ein solcher auf bestehende Waffen?

 
Wenn du auf Google nach den Wörtern “untauglich“ und “WES“ suchst, ist eines der ersten Suchergebnisse eine FAQ Seite von Protell.ch, welche deine Frage bezüglich dem «R-Eintrag» im Armada Register beantworten sollte.

Alles andere findest du im Waffengesetz (SR 514.45). Gemäss Art. 31 Abs. 1 lit. b können Waffen aus deinem Besitz dann beschlagnahmt werden, wenn eines der Kriterien aus Art. 8 Abs. 2 auf dich zutrifft.

 
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