Besuchstag RS wenn im WK

Berggemse

Neuer Benutzer
07. März 2016
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Hallo zusammen

Darf ich (momentan im WK) am Wochenende (Samstag) mit meinem Tenü B an den RS-Besuchstag eines Kollegen gehen oder gibt es dagegen eine Regel?

Wenn ich z.B. am Freitagabend entlassen werde und am Samstagmorgen erneut das Militärtenü anziehe und an den Besuchstag gehe und am Abend wieder zurück? Somit wäre der Transport kostengünstig.

Besten Dank für eure Antworten

Berggemse

Nb. Ich habe mal gehört, das während dem Urlaub der Marschbefehl und das Militärtenü als GA gelten und so in der Schweiz umher gefahren werden darf?

 
Denke nicht. Ansonsten könnte man ja am Samstag Abend das Tenue B anziehen und so gratis in den Ausgang fahren.

 
Art. 55c Dienstreglement: «Bei der Entlassung in den Urlaub und beim Einrücken aus dem Urlaub ist die Ausgangsuniform zu tragen. Der Kommandant kann Ausnahmen anordnen. Im Urlaub sind Zivilkleider erlaubt. Das Umziehen in der Öffentlichkeit ist verboten.»

Zivilkleider sind im Urlaub «erlaubt» = Ausgangsuniform ist erlaubt zu tragen. Die Möglichkeit des Kdt, eine Ausnahmebewilligung zu erteilen, erstreckt sich grundsätzlich nur auf die Heimreise in und die Rückreise aus dem Urlaub.

So auch das Reglement Bekleidung und Packung (51.009):

  • «Tenu A wird getragen: (lit.c) im Urlaub, wenn nicht Zivilkleider getragen werden.»
  • «Tenu B wird getragen: (lit. a) beim Einrücken und bei der Entlassung; (lit. b) bei Übernahme und Abgabe des Feldzeichens (Option); (lit. c) bei Dienstrapporten während der Dienstleistung; (lit. d) bei ausserdienstlichen Anlässen, soweit das Tragen befohlen oder bewilligt ist.»
Fazit: Am Wochenende bzw. am Besuchstag bist du im Urlaub (welcher auch zur Dienstzeit gehört). Du darfst im Urlaub Zivilkleider oder die Ausgangsuniform tragen, nicht aber das Tenu B. Irgend eine Konstruktion für eine Ausnahmebewilligung wäre sicher denkbar, aber in deinem Fall meines Erachtens nicht angezeigt. 

 
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