Auslaneinsatz trotz Starfregister auszug?

Pectoris

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07. Aug. 2022
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Ich möchte in den folgenden 2 Jahren mal einen KFOR Einsatz im Kosovo. Leider konnte ich einen WK nicht antreten weil ich das Verschiebungsgesucht zu spät eingereicht habe und dadurch nicht eingerückt bin, weil der Kadi das darauffolgende Gesucht abgelehnt hatte.

Sowie ich weiss wird dies einen Eintrag im Strafregister geben mit dem Betreff Geldstrafe.

Kann ich dennoch im KFOR Einsatz teilnehmen? Meine Funktion wäre Gesundheitspersonal / Stationsleitung weil ich im zivilen Dipl. Pflegefachmann bin. Oder würden nur *schwerere*, Delikte den Einsatz verhindern? Danke für die Antworten

 
Kommt darauf an... da du ja ein Gesuch eingereicht hast, wusstest du um den Dienst Bescheid. Je nach dem kann dir also Vorsätzlichkeit vorgeworfen werden, welche ein wenig strenger geahndet wird als Fahrlässigkeit. Jedoch sind beides "leichte Fälle" und dir wird vermutlich eine Disziplinarbusse aufgedrückt, vielleicht Arrest wenn du Pech hast. Ein Eintrag ins Strafregister kann zwar eine Folge sein, ist jedoch nicht üblich.

Ich denke du wirst dich im Vorstellungsgespräch, wenn es so weit kommt, ein paar Fragen deswegen stellen müssen. Ob und wie das beurteilt wird, kann dir hier vermutlich keiner sagen. 

 
Sowie ich weiss wird dies einen Eintrag im Strafregister geben mit dem Betreff Geldstrafe.
Zuerst müsstest du noch eine Verhandlung vor dem Militärgericht wegen Militärdienstversäumnis haben. Mit dem Urteil weisst du dann ja, ob es eine Geldstrafe oder nur disziplinarisch (= Disziplinarbusse oder Arrest / kein Strafregistereintrag) bestraft wurde. Oder fand das schon statt und du musstest schon etwas bezahlen? 

 
Zuerst müsstest du noch eine Verhandlung vor dem Militärgericht wegen Militärdienstversäumnis haben. Mit dem Urteil weisst du dann ja, ob es eine Geldstrafe oder nur disziplinarisch (= Disziplinarbusse oder Arrest / kein Strafregistereintrag) bestraft wurde. Oder fand das schon statt und du musstest schon etwas bezahlen? 
Oft werden diese leichten Fälle durch die Truppe selbst bearbeitet. Mit dem Militärgericht wird er vermutlich nicht mal in Berührung kommen.

 
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Das Verfahren aufgrund des Militärdienstversäumnisses wird ein Untersuchungsrichter (UR) führen. Er wird das mit einem Strafbefehl abschliessen. Das Militärgericht wäre die Beschwerdeinstanz.

Das Militärdienstversäumnis wird nur mit Busse bestraft und ist daher eine Übertretung. Übertretungen werden ab einer Busse von 5000 Franken ins Strafregister eingetragen.

Unabhängig davon kann es sein, dass du dich im Bewerbungsverfahren erklären musst. So wird beispielsweise auch in der Übersicht der geleisteten Dienste ersichtlich sein, dass du den Dienst nicht geleistet hast. Je nach Auszug auch mit dem Vermerk, dass ein Verfahren eingeleitet wurde.

 
Nur das fahrlässige Militärdienstversäumnis (83 MStG) ist mit Busse bedroht. Vorsätzliches Militärdienst­versäumnis und unerlaubte Entfernung (82 MStG) mit Geldstrafe. 

Ob der vorliegende Fall fahrlässig ist, ist so schwierig zu beurteilen. Einerseits wusste er ja, dass er WK gehabt hätte und hat darum ein Verschiebungsgesucht eingereicht, andererseits könnte es sein, dass er fahrlässiger Weise davon ausgegangen ist, dass es bewilligt wurde. Letzteres halte ich jedoch für unwahrscheinlich.

 
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Nur das fahrlässige Militärdienstversäumnis (83 MStG) ist mit Busse bedroht. Vorsätzliches Militärdienst­versäumnis und unerlaubte Entfernung (82 MStG) mit Geldstrafe.
Stimmt, da habe ich mich verlesen. Bei Vorsatz gibt es auf jeden Fall einen Strafregistereintrag.

Das wird dann vermutlich vom Inhalt der Stellungsnahme oder der Aussage abhängen. Die Hürden, um Vorsatz nachzuweisen, sind aber relativ hoch.