Arrest statt zahlen

Fer

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13. Okt. 2021
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Guten Tag

Leider muss ich ein Diszi in der Höhe von 300.- für Filmaufnahmen bezahlen. Da ich leider nicht die finanziellen Mittel verfüge, kann ich das leider nicht bezahlen. Ich hab gehört man hat eine Frist von 4 Wochen und danach kommt man in den Knast. Ich würde dann 3 Tage in den Knast kommen, ist das richtig?

Ausserdem: Zählt Arrest als Diensttag? Erhalte ich im Arrest EO/Sold? Und ganz wichtig: Gibt es einen Eintrag ins zivile Strafregister?

 
Die Frist zur Bezahlung von Disziplinarbussen beträgt zwei Monate. Bei Nichtbezahlung innert dieser Frist werden Disziplinarbussen in Arrest umgewandelt, wobei 100 Franken einem Tag Arrest entsprechen.

Arrest zählt als Dienstag und du erhältst EO und Sold. Es gibt keinen Eintrag ins (zivile) Strafregister. 

Anmerkung: Der Vollzug des Arrest ausserhalb des Dienstes (=nach Ende der Dienstleistung) ist je nach Kanton unterschiedlich (teilweise in Halbgefangenschaft). 

 
Die Frist zur Bezahlung von Disziplinarbussen beträgt zwei Monate. Bei Nichtbezahlung innert dieser Frist werden Disziplinarbussen in Arrest umgewandelt, wobei 100 Franken einem Tag Arrest entsprechen.

Arrest zählt als Dienstag und du erhältst EO und Sold. Es gibt keinen Eintrag ins (zivile) Strafregister. 

Anmerkung: Der Vollzug des Arrest ausserhalb des Dienstes (=nach Ende der Dienstleistung) ist je nach Kanton unterschiedlich (teilweise in Halbgefangenschaft). 
Die RS ist aber in 4 Wochen vorbei. Danach komme ich in den Durchdiener. Sprich: ich werde nach einem Monat im Durchdiener für 3 Tage in den Knast geworfen?

 
Genau. Allerdings ist der "Knast" nicht das Gefängnis (Justizvollzugsanstalt) sondern die Arrestzelle auf dem Waffenplatz.

 
Arrest zählt als Dienstag und du erhältst EO und Sold. Es gibt keinen Eintrag ins (zivile) Strafregister. 
Wurde das geändert? Ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass der Arrest früher nicht als Diensttag angerechnet wurde.

Ein Eintrag ins Strafregister ist möglich, wenn der Arrest ausserdienstlich - sprich vom Kanton - vollzogen wird, was im vorliegenden Fall nicht der Fall ist, weil du ja weiterhin im DD Dienstleistest. 

Falls du eigentlich lieber Zahlen möchtest oder allgemein finanzielle Schwierigkeiten hast, könnte es eine gute Idee sein, mit dem Sozialdienst der Armee in Kontakt zu treten. Sozialdienst der Armee (admin.ch) Vielleicht können sie dir die 300 Fr. zur Bezahlung der Strafe vorschiessen.

 
Ein Eintrag ins Strafregister ist möglich, wenn der Arrest ausserdienstlich - sprich vom Kanton - vollzogen wird, was im vorliegenden Fall nicht der Fall ist, weil du ja weiterhin im DD Dienstleistest. 
Das ist falsch. Disziplinarstrafen, welche der vorgesetzte Kdt spricht, werden nicht ins zivile Strafregister aufgenommen, auch dann nicht, wenn der Arrest im zivilen abgesessen wird. Lediglich Fälle in denen die Mil Justiz ermittelt und vor einem Militärgericht entschieden werden KÖNNEN ins zivile übergehen.

Beim Thema Diensttage meinte ich, dass der Arrest ähnlich dem Urlaub gehandhabt wird, sprich der erste und letzte Tag ist anrechenbar, Tage die jedoch vollständig im Arrest verbracht werden (abgesehen von der einen Stunde Freigang) sind nicht anrechenbar und besoldet.

 
Dass Disziplinarstrafen, welche durch den Kanton vollzogen werden, im zivilen Strafregister landen, ist ein viel gehörtes Ammenmärchen. Das ist schlicht falsch. In der Regel wird der Arrest auch in Zusammenarbeit mit einem Waffenplatz vollzogen. Das Militärstrafgesetz erlaubt zwar den Vollzug in einer Strafanstalt oder einen Untersuchungsgefängnis, aber nur, "wenn eine eindeutige Trennung zwischen Arrestvollzug und Strafvollzug gewährleistet ist".

Die Anrechenbarkeit von Arrest wurde mal geändert. Davor war es so, wie Spicke es in Erinnerung hat.

Der Kommandant muss die Sache nach Abschluss der RS sowieso an die Militärbehörde deines Wohnortkantons weiterreichen. Es ist nicht möglich, die Disziplinarbusse aus der RS während der Durchdienerzeit zu bezahlen oder in Arrest umzuwandeln. Die Militärbehörde ist dann dafür zuständig, die Disziplinarbusse allenfalls in Arrest umzuwandeln. Ob die Militärbehörde den Arrest während der Durchdienerzeit vollzieht oder ob du danach nochmals separat für den Arrest aufgeboten wirst, kann ich dir nicht sagen.

 
Da du Sold erhalten wirst reicht die Frist mit den 2 Monaten vollkommen um deine Busse zu bezahlen. Somit ist das Problem wohl erledigt.

 
Guten Tag

Leider muss ich ein Diszi in der Höhe von 300.- für Filmaufnahmen bezahlen. Da ich leider nicht die finanziellen Mittel verfüge, kann ich das leider nicht bezahlen. Ich hab gehört man hat eine Frist von 4 Wochen und danach kommt man in den Knast. Ich würde dann 3 Tage in den Knast kommen, ist das richtig?

Ausserdem: Zählt Arrest als Diensttag? Erhalte ich im Arrest EO/Sold? Und ganz wichtig: Gibt es einen Eintrag ins zivile Strafregister?
Arrest wird dir nicht angerrechnet, bei uns mussten die Tage nachgeholt werden in Form von Betriebsarbeiten auf dem Waffenplatz

Du musst nicht in 4 Wochen zahlen du hast die ganze (RS/WK) zeit oder kannst diese Busse auch bei deinem Kanton bezahlen.

Soviel ich weis wird Arrest erst ab 5 Tagen in das Strafrigister eingetrafen.

meistens ist es besser mit dem Kdt zu sprechen und eine Lösung zu finden abzahlung oder ähnliches

 
Arrest wird dir nicht angerrechnet, bei uns mussten die Tage nachgeholt werden in Form von Betriebsarbeiten auf dem Waffenplatz
Nein, Arrest ist schon seit einigen Jahren anrechenbar (siehe Auszug aus dem Reglement von Stiglitz).

Soviel ich weis wird Arrest erst ab 5 Tagen in das Strafrigister eingetrafen.
Nein, Disziplinarstrafen werden nie im Strafregister eingetragen (wie MBrew_CH bereits geschrieben hat).

meistens ist es besser mit dem Kdt zu sprechen und eine Lösung zu finden abzahlung oder ähnliches
Grundsätzlich stimme ich dir zu. Aber eine Abzahlung wird nicht möglich sein. Man bezahlt die Busse ganz oder gar nicht. Ist die Busse bis Ende des Dienstes nicht bezahlt, geht die Sache an den Wohnortkanton. Dort kann man allenfalls eine Verlängerung der Zahlungsfrist aushandeln. Es gibt aber keine Rechtsgrundlage für die Weiterleitung einer teilweise bezahlten Busse an den Wohnortkanton oder für die Umwandlung einer solchen in Arrest.

 
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Ohne zu behaupten, dass ich den juristischen Durchblick hätte:

Ich verstehe das so, dass der Arrestant in dieser Zeit keine dienstlichen Aufträge haben darf.

 
Dabei handelt es sich um ein Überbleibsel aus dem alten Militärstrafgesetz, wo noch zwischen "einfachem" und "scharfem" Arrest unterschieden wurde. Beim einfachem Arrest nahm der Arrestant an der Ausbildung teil und verbrachte nur die Ruhezeit/Freizeit im Arrestlokal (Art. 183 Abs. 1 aMStG: "Der Arrestant leistet den Dienst."). Beim scharfen Arrest wurde der Arrestant für die gesamte Dauer des Arrests eingeschlossen (Art. 184 Abs. 1 aMStG: "Der Arrestant ist von der Leistung des Dienstes ausgeschlossen.").

Im neuen MStG gibt es nur noch eine Form des Arrests, welche dem "scharfem" Arrest entspricht. Dies bringt Art. 190 Abs. 2 MStG zum Ausdruck.

Mit der Anrechenbarkeit des Dienstes hat dies alles aber nichts zu tun. Auch bei Absitzen des (scharfen) Arrest befindet sich ein AdA im Militärdienst und die Dienstzeit ist regulär anzurechnen. 

 
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