Armeewaffe abgeben

Smash

Neuer Benutzer
22. Nov. 2016
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Hallo zusammen

Eine Frage. RS habe ich abgeschlossen und zudem einen Wk hinter mier. Da ich nun Betriebssoldat bin brauche ich das Sturmgewehr sowieso nie und wollte fragen ob man zu Waffenlosendienst wechseln kann um die Feldschiessen nicht zu machen. Zudem sbrauche ich keine Waffe, wenn das neue Waffengesetz durchkommt.

Freundliche Grüsse

Smash

 
Um waffenlos zu werden, braucht es einen medizinischen Entscheid. Ansonsten, bleibst du (wie jeder andere Soldat der Armee ;-)) schiesspflichtig.

Was du machen kannst, ist deine Waffe in einer Retablierungsstelle zu deponieren (gratis), um sie nicht zu Hause lagern zu müssen. Du muss sie aber rechtzeitig für das obligatorische Schiessen wieder holen.

 
Wie schon oben geschrieben, musst du dafür waffenlos werden. 

Das mit dem Waffengesetz versteh ich nicht recht, du weisst, dass das neue Waffengesetz an der Übernahme von Armeewaffen grundsätzlich nichts ändert?

 
Wie schon oben geschrieben, musst du dafür waffenlos werden. 

Das mit dem Waffengesetz versteh ich nicht recht, du weisst, dass das neue Waffengesetz an der Übernahme von Armeewaffen grundsätzlich nichts ändert?
Ja ist mir klar. Sehe aber keinen Sinn dahinter diese Waffe noch zu behalten. Wenn ich mit Kumpels schiessen gehen will und meine Dienstwaffe mitnehme muss ich in einem seperate nFahrzeug gehen, da die anderen sonst eine Sonderbewilligung brauchen. 

 
Um waffenlos zu werden, braucht es einen medizinischen Entscheid. Ansonsten, bleibst du (wie jeder andere Soldat der Armee ;-)) schiesspflichtig.

Was du machen kannst, ist deine Waffe in einer Retablierungsstelle zu deponieren (gratis), um sie nicht zu Hause lagern zu müssen. Du muss sie aber rechtzeitig für das obligatorische Schiessen wieder holen.
Nö deponieren bringt mri ja nix, will ja nicht noch extra Aufwand. Bin ja kein Waffengegner. Sehe nur nicht den SInn dass jeder AdA ne Vollautomatische Waffe mit 20 Schussmagazin zuhause hat aber als zivilst braucht man dafür eine Sonderbewilligung die der Polizei das recht gibt jeder Zeit die Wohnung zu durchsuchen.

 
Mit der Armeewaffe und den AdA ist es einfach so. Es wurde staatsrechtlich so geregelt ;-)

Der Unterschied zwischen "Zivilisten" und AdA liegt in den 18 Wochen RS, während der der Soldat die Ausbildung zur Waffe und Sicherheit bekommen hat. Aus meiner Sicht eine gute Lösung.

 
Mit der Armeewaffe und den AdA ist es einfach so. Es wurde staatsrechtlich so geregelt ;-)

Der Unterschied zwischen "Zivilisten" und AdA liegt in den 18 Wochen RS, während der der Soldat die Ausbildung zur Waffe und Sicherheit bekommen hat. Aus meiner Sicht eine gute Lösung.
Falsch. Wwenn du dir jetzt zusätzlich eine Halbautomatische Waffe kaufst brauchst du eine Sonerbewilligung für diese Waffe, wenn du 20er Magazine verwenden willst. Es hat nichts damit zu tun ob du Ada warst oder nicht. 

 
Danke, ich kenne die Vorlage der heutigen Abstimmung eigentlich sehr gut.

Ich sprach über die Ordonnanzwaffe, da es das Thema deiner Fragen ist. Kurz gesagt, deine Fragen sind aus meiner Sicht beantwortet.

 
Der Unterschied zwischen "Zivilisten" und AdA liegt in den 18 Wochen RS, während der der Soldat die Ausbildung zur Waffe und Sicherheit bekommen hat.
Meines Wissens wird bei der Rekrutierung im Rahmen der Persönlichen Sicherheitsprüfung PSP ein der kantonalen Ausnahmebewilligung entsprechender Check durchgeführt (die kantonale Ausnahmebewilligung würde im Zivilen den Erwerb einer Seriefeuerwaffe erlauben). Die RS-Ausbildung hat an sich nichts damit zu tun.

Abgesehen davon ist die Armeewaffe immer noch Eigentum des Bundes und dem AdA nur im Rahmen der Dienstpflicht ausgeliehen worden. (deshalb muss sie ja auch separat mit WES - bzw. ab jetzt wohl mit kantonaler Ausnahmebewilligung - ausgekauft werden, wenn man sie ins Eigentum übernehmen will).

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Viele Anfragen wurden schon von meinen Vorrednern bestens beantwortet! Unverständlich ist die Frage zur Bewaffnung eines Betriebssoldaten! Selbstverständlich ,auch dieser AdA ist entsprechend seiner Funktion mit der benötigten pers. Waffe ausgerüstet. Warum soll das bei einem Betriebssoldat dann geändert werden, nach wie vor ist auch da mit Feindkontakt zu rechnen, oder? Um sein Verständnis zur Waffe und auch deren Funktion zu überprüfen ist ja das Obli Schiessen in den Jahren (ohne ) Dienstpflicht ja gedacht! Also somit das Fazit der vergangenen Abstimmung um mehr Waffensicherheit. Wie es scheint, auch du hast den Text der Abstimmung nicht verstanden?

 
Viele Anfragen wurden schon von meinen Vorrednern bestens beantwortet! Unverständlich ist die Frage zur Bewaffnung eines Betriebssoldaten! Selbstverständlich ,auch dieser AdA ist entsprechend seiner Funktion mit der benötigten pers. Waffe ausgerüstet. Warum soll das bei einem Betriebssoldat dann geändert werden, nach wie vor ist auch da mit Feindkontakt zu rechnen, oder? Um sein Verständnis zur Waffe und auch deren Funktion zu überprüfen ist ja das Obli Schiessen in den Jahren (ohne ) Dienstpflicht ja gedacht! Also somit das Fazit der vergangenen Abstimmung um mehr Waffensicherheit. Wie es scheint, auch du hast den Text der Abstimmung nicht verstanden?
Es ging mir hier nicht Hauptsächlich um die Abstimmung oder der gleichen. Meine Frage war jediglich ob man seine Waffe abgeben kann und nichts anderes, da einem so die Feldschiessen erspart bleiben. 

 
Eben nein aus den erwähnten Gründen, Ausnahme sind oder wären ein waffenloser Dienst mit den Auflagen bis zu dieser Situation.