Hallo zusammen
Ist es grundsätzlich erlaubt einen dreiwöchigen WK durchzuführen ohne dass ein allgemeiner Urlaub stattfindet? (bspw. weil zu wenige vor Ort sind o.ä.) Oder gibt es da eine gesetzliche Regelung, dass man dies im Voraus ankündigen müsste oder mindestens einmal Urlaub gewährt werden müsste?
Aufgrund von Weiterbildung wurde mir im nächsten WK teilweise persönlicher Urlaub gewährt. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob es mir beim einten bewilligten Urlaub tatsächlich auf die angegebene Zugverbindung reicht.. (die letzte an diesem Abend) Soll ich bereits im Voraus um Verlängerung bis am Morgen ersuchen oder hoffen, dass es zeitlich reicht?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar
Ist es grundsätzlich erlaubt einen dreiwöchigen WK durchzuführen ohne dass ein allgemeiner Urlaub stattfindet? (bspw. weil zu wenige vor Ort sind o.ä.) Oder gibt es da eine gesetzliche Regelung, dass man dies im Voraus ankündigen müsste oder mindestens einmal Urlaub gewährt werden müsste?
Aufgrund von Weiterbildung wurde mir im nächsten WK teilweise persönlicher Urlaub gewährt. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob es mir beim einten bewilligten Urlaub tatsächlich auf die angegebene Zugverbindung reicht.. (die letzte an diesem Abend) Soll ich bereits im Voraus um Verlängerung bis am Morgen ersuchen oder hoffen, dass es zeitlich reicht?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar