Allgemeiner und persönlicher Urlaub

gss

New member
04. Jan. 2018
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Hallo zusammen

Ist es grundsätzlich erlaubt einen dreiwöchigen WK durchzuführen ohne dass ein allgemeiner Urlaub stattfindet? (bspw. weil zu wenige vor Ort sind o.ä.) Oder gibt es da eine gesetzliche Regelung, dass man dies im Voraus ankündigen müsste oder mindestens einmal Urlaub gewährt werden müsste?

Aufgrund von Weiterbildung wurde mir im nächsten WK teilweise persönlicher Urlaub gewährt. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob es mir beim einten bewilligten Urlaub tatsächlich auf die angegebene Zugverbindung reicht.. (die letzte an diesem Abend) Soll ich bereits im Voraus um Verlängerung bis am Morgen ersuchen oder hoffen, dass es zeitlich reicht?

Bin für jede Hilfe sehr dankbar

 
Hallo zusammen

Ist es grundsätzlich erlaubt einen dreiwöchigen WK durchzuführen ohne dass ein allgemeiner Urlaub stattfindet?

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 Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob es mir beim einten bewilligten Urlaub tatsächlich auf die angegebene Zugverbindung reicht.. (die letzte an diesem Abend) Soll ich bereits im Voraus um Verlängerung bis am Morgen ersuchen oder hoffen, dass es zeitlich reicht?
Allgemeiner Urlaub (also nicht ein normales Wochenende) ist im WK selten. Selbst die Wochenenden könnten "verschoben" werden, wenn Übungen von WK Woche 2 bis WK Woche 3 gehen.

Ausserdem kommt es noch darauf an, in welcher Funktion du bist. Unser Wacht-Det hat immer sehr unterschiedlich Urlaub, da es 3 Gruppen sind, die sich ablösen. Es kann also auch sein, dass diese von Montag bis Mittwoch Wochenende haben.

Wie es bei dir aussieht, und ob du aufgrund deiner Gesuche schon in die Wache abgeschoben wirst, weiss ich nicht. Es könnte aber auch sein, dass du Wochenendwache als Ersatz leisten musst.

Bei den Zugverbindungen würde ich den Kdt darauf hinweisen. Je nach Truppe wirst du auch längere Übungen an einem anderen, noch unbekannten Standort haben. Da kannst du die Zugverbindungen auch nicht wissen.

Um deinem Kdt und Zfhr das Leben möglichst einfach zu machen würde ich schauen, dass du so wenig wie möglich Urlaub hast und auch die Abwesenheitszeit aufs minimum Reduzierst. Also nur wirklich die nötigen Stunden weg bist. Aber ich denke mit einer Geben-und-Nehmen Haltung wirst du keine Probleme haben. Die Kader kennen diese Situation oft sehr gut (~1/3 der Kompanie hat normalerweise ein DVS, 1/3 ist anwesend und 1/3 ist aufgrund von Urlauben nur 50% wirklich da).

 
Allgemeiner Urlaub (also nicht ein normales Wochenende) ist im WK selten. Selbst die Wochenenden könnten "verschoben" werden, wenn Übungen von WK Woche 2 bis WK Woche 3 gehen.

Ausserdem kommt es noch darauf an, in welcher Funktion du bist. Unser Wacht-Det hat immer sehr unterschiedlich Urlaub, da es 3 Gruppen sind, die sich ablösen. Es kann also auch sein, dass diese von Montag bis Mittwoch Wochenende haben.

Wie es bei dir aussieht, und ob du aufgrund deiner Gesuche schon in die Wache abgeschoben wirst, weiss ich nicht. Es könnte aber auch sein, dass du Wochenendwache als Ersatz leisten musst.

Bei den Zugverbindungen würde ich den Kdt darauf hinweisen. Je nach Truppe wirst du auch längere Übungen an einem anderen, noch unbekannten Standort haben. Da kannst du die Zugverbindungen auch nicht wissen.

Um deinem Kdt und Zfhr das Leben möglichst einfach zu machen würde ich schauen, dass du so wenig wie möglich Urlaub hast und auch die Abwesenheitszeit aufs minimum Reduzierst. Also nur wirklich die nötigen Stunden weg bist. Aber ich denke mit einer Geben-und-Nehmen Haltung wirst du keine Probleme haben. Die Kader kennen diese Situation oft sehr gut (~1/3 der Kompanie hat normalerweise ein DVS, 1/3 ist anwesend und 1/3 ist aufgrund von Urlauben nur 50% wirklich da).
Hi P51D

Danke erstmal für deine Antwort. Wann das "Wochenende" statt findet spielt grundsätzlich keine Rolle. Aber es ist von Vorteil wenn man in den drei Wochen ein oder zweimal nach Hause kann um u.a. auch frische Kleider mitzunehmen. Ich habe eben von einem Kollegen der momentan im WK ist vernommen, dass bei Ihnen eventuell einige in den drei Wochen nie nach Hause gehen können (und dies wurde im Voraus anscheinend nicht so kommuniziert). Deshalb bin ich auf die Frage gekommen und habe mich gefragt, ob es dazu eine allgemeine Regelung gibt.

Vielen Dank ich werde dann den Hinweis betreffend der Zugverbindung anbringen.

 
Das kommt vor, dass während des WK's kein allgemeiner Urlaub stattfindet.

Hatte dies vor Jahren mal im WK, als wir an der Ausstellung an der Züspa waren. Da waren wir zweieinhalb Wochen am Stück am WK Standort.

Für die Wäsche gibts den Waschdienst der Armee.

 
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