6 Wochen zwischen Uof und RS Winter 2022

Mbo

New member
06. Okt. 2021
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Hallo allerseits!

Ich werde diesen Winter an die Uof gehen und in die Winter RS 2022 als Wachtmeister absolvieren. Dazwischen liegen allerdings 6 Wochen Urlaub ist. Meine Frage ist, erhalte ich in dieser Zeit EO?

(Ich habe keinen festen Arbeitsvertrag, habe die Matura abgeschlossen und lediglich einige Monate vor Beginn meiner RS im Sommer 2021 temporär gearbeitet.)

Wenn nicht, bin ich dann in dieser Zeit arbeitslos und müsste mich wenn ich keine Arbeit für diesen kurzen Zeitraum finde, beim Sozialamt melden?

Vielen Dank bereits im vorraus!

 
Hallo Mbo,

Hier findest du die Erklärungen für den Unterbruch zwischen zwei Dienste.

Es kommt auf deine Arbeitsverhältnisse vor und während den dienst:

- Hast du ein Vertrag jetzt? Dann muss du arbeiten.

- hattest du vor das einrücken ein Arbeitsvertrag? Dann bekommst du EO.

- bist du Student? Du bekommst kein EO

 
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Reaktionen: Mbo und Eurotrakker
Hallo allerseits!

Ich werde diesen Winter an die Uof gehen und in die Winter RS 2022 als Wachtmeister absolvieren. Dazwischen liegen allerdings 6 Wochen Urlaub ist. Meine Frage ist, erhalte ich in dieser Zeit EO?

(Ich habe keinen festen Arbeitsvertrag, habe die Matura abgeschlossen und lediglich einige Monate vor Beginn meiner RS im Sommer 2021 temporär gearbeitet.)

Wenn nicht, bin ich dann in dieser Zeit arbeitslos und müsste mich wenn ich keine Arbeit für diesen kurzen Zeitraum finde, beim Sozialamt melden?

Vielen Dank bereits im vorraus!
Ich mache wie du die UOS diesen Winter. Es sind nur 5 Wochen Unterbruch, weil wir noch den KVK haben vor RS-Start. 

Wenn du in den 12 Monaten vor der RS mind. 20 Tage gearbeitet hast bekommst du EO sonst nicht.

 
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Verstehe ich das richtig, dass die 20 Tage nicht am Stück sein müssen? Wenn man also in den letzten 12 Monaten vor der RS insgesamt 160 Stunden gearbeitet hat, hat man Anrecht auf EO. Ich nehme an es muss sich hierbei um den gleichen Arbeitgeber handeln?

gruss

 
Verstehe ich das richtig, dass die 20 Tage nicht am Stück sein müssen? Wenn man also in den letzten 12 Monaten vor der RS insgesamt 160 Stunden gearbeitet hat, hat man Anrecht auf EO. Ich nehme an es muss sich hierbei um den gleichen Arbeitgeber handeln?

gruss
Soweit ich erfahren habe, muss es nicht einmal der gleiche Arbeitgeber sein. Kann also durch verschiedene temporäre Stellen zusammen gerechnet sein.