3 WES hintereinander

HerrVonUndZu

New member
03. Nov. 2022
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Hallo miteinander,

Ich habe mal eine etwas andere Frage:

Durch das ich erst frisch in der Welt der Waffen und Schiesskeller angekommen bin, hat mich die Faszination gepackt und ich mir nach einigen Besuchen auf dem Schiessstand einen WES beantragt. Aufgrund eines R-Eintrags in der Armada, ging das allerdings bloss über ein paar Umwege. Schliesslich habe ich den WES bekommen und mein erstes Sturmgwehr und eine Pistole gekauft. Kurze Zeit später wollte ich mir einen Traum erfüllen und eine Beretta 92x erwerben. Auf das zweite Gesuch hin, erhielt ich wieder eine Aufforderung, mein Sanitätsdossier zuzustellen. Nach einem Anruf stellte sich dies aber als Fehler heraus und so bekahm ich den zweiten WES zugeschickt. Da ich mit dem Gedanken spiele, ab nächstem Jahr einem Schützenverein beizutreten, liebäugle ich mit dem Erwerb eines SIG 550. Dies benötigt allerdings schon den dritten WES in kürzester Zeit.

Nun zu meiner Frage:

1) Darf ich innerhalb von 1 Monat gleich drei WES beantragen?

2) Droht mir unter Umständen eine Vorladung/Erklärung?

3) Könnte ich aufgrund des dritten Gesuchs einen WES ohne weitere Gründe verwehrt bekommen?

4) Darf ich, sofern noch gültig, den gleichen Strafregisterauszug drei Mal verwenden?

Wohnhaft bin ich im Kanton Aargau und der dritte WES würde ich gleich für 2 Feuerwaffen (evt. eine 1911 9mm) beantragen. Somit käme ich auf 5 Waffen. Waffenschrank und Tresor selbstverständlich vorhanden.

Besten Dank für eure Antworten!

 
Hallo miteinander,

Ich habe mal eine etwas andere Frage:

Durch das ich erst frisch in der Welt der Waffen und Schiesskeller angekommen bin, hat mich die Faszination gepackt und ich mir nach einigen Besuchen auf dem Schiessstand einen WES beantragt. Aufgrund eines R-Eintrags in der Armada, ging das allerdings bloss über ein paar Umwege. Schliesslich habe ich den WES bekommen und mein erstes Sturmgwehr und eine Pistole gekauft. Kurze Zeit später wollte ich mir einen Traum erfüllen und eine Beretta 92x erwerben. Auf das zweite Gesuch hin, erhielt ich wieder eine Aufforderung, mein Sanitätsdossier zuzustellen. Nach einem Anruf stellte sich dies aber als Fehler heraus und so bekahm ich den zweiten WES zugeschickt. Da ich mit dem Gedanken spiele, ab nächstem Jahr einem Schützenverein beizutreten, liebäugle ich mit dem Erwerb eines SIG 550. Dies benötigt allerdings schon den dritten WES in kürzester Zeit.

Nun zu meiner Frage:

1) Darf ich innerhalb von 1 Monat gleich drei WES beantragen?

2) Droht mir unter Umständen eine Vorladung/Erklärung?

3) Könnte ich aufgrund des dritten Gesuchs einen WES ohne weitere Gründe verwehrt bekommen?

4) Darf ich, sofern noch gültig, den gleichen Strafregisterauszug drei Mal verwenden?

Wohnhaft bin ich im Kanton Aargau und der dritte WES würde ich gleich für 2 Feuerwaffen (evt. eine 1911 9mm) beantragen. Somit käme ich auf 5 Waffen. Waffenschrank und Tresor selbstverständlich vorhanden.

Besten Dank für eure Antworten!
Ciau

1.  Ja

2. Kann sein, ist jedoch unabgänig von der Menge der Anträge.

3. Ich denke nicht

4. Ja solange er im Gültigkeitszeitraum liegt kein Problem.

Lg

 
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1) Darf ich innerhalb von 1 Monat gleich drei WES beantragen?
Du darfst so viele WES, ABKs und SONs beantragen, wie du willst. Das Recht auf Waffenbesitz in der Schweiz ist eine "Ja/Nein-Frage". Darfst du eine Pistole haben, darfst du auch 500 haben.

2) Droht mir unter Umständen eine Vorladung/Erklärung?
Ist grundsätzlich schon möglich - wenn du allerdings erst vor Kurzem dein Dossier abgeben musstest, halte ich es für recht unwarscheinlich, die haben dich ja erst gerade geprüft. Im Zweifelsfall darauf verweisen.

3) Könnte ich aufgrund des dritten Gesuchs einen WES ohne weitere Gründe verwehrt bekommen?
Du hast gemäss dem Schweizer Waffengesetz ein Recht auf Waffenbesitz, solange du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst (was dir die Polizei mit der Ausstellung des ersten WES ja schon attestiert hat). Die Polizei darf dir ohne einen Hinderungsgrund (siehe WG und WV) den WES nicht verwehren. Heisst natürlich nicht, dass sie es nicht probieren, ein 100% gibt es mit Menschen nie.

4) Darf ich, sofern noch gültig, den gleichen Strafregisterauszug drei Mal verwenden?
Darfst du. Du darfst zum Beispiel auch mehrere ausgefüllte Formulare gleichzeitig einschicken und brauchst dann nur diesen einen Strafregisterauszug (selbst ausprobiert und gleichzeitig 2 WES und 2 ABK beantragt). Die Sachbearbeiter wollen einfach eine Bestätigung sehen, dass bei dir seitens der Justiz keine Hinderungsgründe bestehen.

Schliesslich habe ich den WES bekommen und mein erstes Sturmgwehr und eine Pistole gekauft.
Hast du das Gewehr ebenfalls auf WES gekauft? Falls ja, bist du seit der Gesetzesrevision von 2019 auf Magazine mit einer Kapazität von 10 Schuss begrenzt (für >10 bräuchte man eine Ausnahmebewilligung für Sportschützen oder Sammler). Selbiges mit der Pistole für 20er. Gerade bei der Sig 550 würde ich dringend empfehlen, dieses auf einer ABK zu kaufen - 95%+ der Magazine im Umlauf sind 20er und die dürftest du mit einem WES-90er nicht zusammen lagern, transportieren oder benutzen.

Da ich mit dem Gedanken spiele, ab nächstem Jahr einem Schützenverein beizutreten, liebäugle ich mit dem Erwerb eines SIG 550. Dies benötigt allerdings schon den dritten WES in kürzester Zeit
Macht rechtlich keinen Unterschied. Wie gesagt, wir haben in der Schweiz keine Mengenbeschränkung wie zum Beispiel die WBKs in Deutschland. Darfst du hierzulande eine haben, darfst du hundert haben.

Ich würde dir aber, wie gesagt, zum Kauf auf einer Ausnahmebewilligung für Sportschütze raten. Die Bedingungen sind die gleichen, du musst einfach nach 5 und 10 Jahren den Nachweis erbringen, dass du im Schützenverein bist ODER dass du in 2x5 Jahren jeweils mindestens 5x am Schiessstand warst. Dafür kannst du damit dann 20er Magazine benutzen.

Wohnhaft bin ich im Kanton Aargau
Gute Voraussetzungen, die sind sehr kulant.

und der dritte WES würde ich gleich für 2 Feuerwaffen (evt. eine 1911 9mm) beantragen
Schreib einfach 3x "Faust- oder Handfeuerwaffe" drauf, dann kannst du damit kaufen, was du willst, ohne dich vorher festlegen zu müssen. Und ja klar darfst du 2 Waffen drauf nehmen, das Formuler erlaubt ja 3. Du musst einfach daran denken, dass du beide in der gleichen Transaktion (= vom gleichen Verkäufer am gleichen Tag) kaufen musst, wenn du beide auf der gleichen Bewilligung haben möchtest.

Somit käme ich auf 5 Waffen.
Guter Anfang 👍

Waffenschrank und Tresor selbstverständlich vorhanden.
Vorbildlich!

 
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Hallo miteinander,

Ich habe mal eine etwas andere Frage:

Durch das ich erst frisch in der Welt der Waffen und Schiesskeller angekommen bin, hat mich die Faszination gepackt und ich mir nach einigen Besuchen auf dem Schiessstand einen WES beantragt. Aufgrund eines R-Eintrags in der Armada, ging das allerdings bloss über ein paar Umwege. Schliesslich habe ich den WES bekommen und mein erstes Sturmgwehr und eine Pistole gekauft. Kurze Zeit später wollte ich mir einen Traum erfüllen und eine Beretta 92x erwerben. Auf das zweite Gesuch hin, erhielt ich wieder eine Aufforderung, mein Sanitätsdossier zuzustellen. Nach einem Anruf stellte sich dies aber als Fehler heraus und so bekahm ich den zweiten WES zugeschickt. Da ich mit dem Gedanken spiele, ab nächstem Jahr einem Schützenverein beizutreten, liebäugle ich mit dem Erwerb eines SIG 550. Dies benötigt allerdings schon den dritten WES in kürzester Zeit.

Nun zu meiner Frage:

1) Darf ich innerhalb von 1 Monat gleich drei WES beantragen?

2) Droht mir unter Umständen eine Vorladung/Erklärung?

3) Könnte ich aufgrund des dritten Gesuchs einen WES ohne weitere Gründe verwehrt bekommen?

4) Darf ich, sofern noch gültig, den gleichen Strafregisterauszug drei Mal verwenden?

Wohnhaft bin ich im Kanton Aargau und der dritte WES würde ich gleich für 2 Feuerwaffen (evt. eine 1911 9mm) beantragen. Somit käme ich auf 5 Waffen. Waffenschrank und Tresor selbstverständlich vorhanden.

Besten Dank für eure Antworten!


Da ich das Prozedere erst gerade durch habe (allerdings in Zürich ohne R Eintrag, your milage may vary), gerade betreffend Punkt 2:

Ich hab eine ABK beantragt, dafür wurde ich von der KaPo zu einem kurzen Gespräch auf den Posten gebeten.

Da wurde dann ein Fragebogen abgearbeitet. Inhalt "Was für eine Waffe möchten Sie erwerben, und weshalb?" "Wie werden Sie die Waffe aufbewahren?" "Haben Sie Erfahrung im Umgang mit Waffen?" "Wurden Sie schonmal verurteilt? Wenn ja weshalb?" und etwas Small Talk geführt. Fragebogen und eine Einschätzung des Polizisten wurden dann ans Kantonale Waffenbüro zur weiteren Bearbeitung geschickt. ABK war btw. wenige Tage später im Briefkasten. 

Mit 3 WES hintereinander (bzw. einer ABK wenn du ein 550 mit grossem Magazin kaufen möchtest) und einem R Eintrag, darfst du ev. auch antraben. 

Da du allerdings schon Waffen besitzt, und sie ebenfalls vorbildlich aufzubewahren scheinst (was darauf hindeutet dass du dir Gedanken gemacht hast) würde ich mir da nicht einen zu grossen Kopf drum machen. 

 
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Ich habe eure Antworten gelesen und bin euch für diese äusserst dankbar!

Als kleine Rückmeldung:
Der dritte WES wurde mir ohne Weiteres genehmigt.
Kurz danach habe ich für das Feldschiessen noch eine ABK für Sportschützen beantragt. Zu meiner Verwunderung wurde auch diese ohne Wenn und Aber genehmigt.
Das Prozedere wegen- und für den ersten WES hat sich definitiv gelohnt.
Inwiefern sich der R-Eintrag auf eine ABK Sammler auswirkt, werde ich noch herausfinden.
Trotz der attestierten Waffentauglichkeit seitens KaPo wird der R-Eintrag nicht gelöscht.

Ich freue mich in jedem Fall meinem neuen Hobby nachgehen zu können und habe Spass am Schiessen und Putzen der eigenen Waffen auf dem Schiessstand. 

Grüsse!

 
Trotz der attestierten Waffentauglichkeit seitens KaPo wird der R-Eintrag nicht gelöscht
Ist auch richtig so, die sehen den Grund für den Eintrag nicht (aus Datenschutzgründen haben die keinen Zugriff auf dein Sanitätsdossier) und abgesehen davon ist das eine medizinische Angelegenheit.